In unseren Beratungsstellen werden Ihre Sorgen und Befürchtungen erst genommen. Die Beraterinnen nehmen sich Zeit, betrachten gemeinsam mit Ihnen Ihre Problemlage. Alle Ihre Möglichkeiten und Hilfen für ein Leben mit dem Kind (oder auch ohne das Kind) werden besprochen und die Beraterinnen unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. So wollen wir Ihnen helfen, Ihre eigene, gut begründete Entscheidung zu treffen.
Wir begleiten Sie auf Wunsch weiter - auch nach einem Schwangerschaftsabbruch.
Unsere Beratungen sind kostenfrei und können anonym geführt werden. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB.
Erst nach einem gesetzlich verpflichtenden Beratungsgespräch, einer Bedenkzeit von mindestens drei Tagen und innerhalb der ersten 12 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich. Den Beratungsnachweis nach § 219 StGB wird auf Wunsch nach dem Beratungsgespräch ausgestellt.
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